Ihre Investition in die Zukunft
Mit einer Spende tragen Sie dazu bei, das maritime Erbe der Stadt Hamburg zu erhalten und damit neue Attraktivitäten in der Hansestadt zu schaffen. Ihre Spende für die Bewahrung von Zeugen der Vergangenheit ist eine Investition in die Zukunft der Stadt. Sie können Ihre Spende ausdrücklich für eines unserer Schiffe oder Projekte bestimmen. Bitte ergänzen Sie dann auf Ihrer Überweisung den Verwendungszweck.
Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus, damit Sie den Betrag steuerrechtlich geltend machen können. Füllen Sie hierzu bitte das Formular aus und senden es uns zu. Nach dem Zahlungseingang erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung.
Der Bundesrat hat am 21.9.2007 Änderungen im Stiftungs- steuerrecht verabschiedet. Die Änderungen, die rückwirkend zum 1.Januar 2007 Gültigkeit haben, erweitern die Möglichkeiten Abzugsmöglichkeiten von Spenden an gemeinnützige Organisationen.
- Die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5% bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte wird einheitlich auf 20% erhöht. Der Spendenabzugsbetrag ist unbegrenzt vortragsfähig. Die „Großspendenregelung“ ist ganz entfallen.
- Der Verzicht für den Nachweis von Kleinspenden wird von 100 Euro auf 200 Euro p.a. erhöht.
- Damit haben Sie ab 2007 erweiterte Abzugsmöglichkeiten und können das maritime Erbe Hamburgs verstärkt fördern. Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an.
Über die Aktivitäten der Stiftung informieren wir Sie regelmäßig über unsere Internetseite und, wenn Sie möchten, durch unseren Newsletter.


